Lettland

Lidija Doroņina-Lasmane

Lidija Doroņina-Lasmane, geboren 1925

Krankenschwester, Widerstandskämpferin, mehrmalige politische Gefangene.

Lidija Doroņina-Lasmane stammt aus einer religiösen Bauernfamilie. Sie wurde 1925 im westlettischen Dorf Ulmale geboren. Die Grundschule besuchte sie in dem Dorf Pāvilosta und 1940–44 das Gymnasium in Liepāja. Ab 1945 ließ sie sich in Riga zur Krankenschwester ausbilden.

In der Nachkriegszeit betätigte sie sich gemeinsam mit ihren Eltern in der Widerstandsbewegung gegen die Sowjetmacht. Sie versorgte die Partisanen mit Medikamenten und behandlte sie im Krankenhaus in Riga. Am 23. November 1946 wurden Lasmane und ihre Eltern verhaftet. Auch die Partisanen, denen sie geholfen hatte, kamen in Haft.

Das Militärgericht des Baltischen Militärbezirks verurteilte sie nach Artikel 58, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der RSFSR zu fünf Jahren Lagerhaft und drei Jahren Verbannung. Zuerst kam sie in ein Straflager im Gebiet Swerdlowsk, dann war sie ab 1950 im Straflagerkomplex Workuta. Nach der Entlassung war vorgesehen, sie lebenslang in die nordwestrussische Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Kumi in Verbannung zu schicken. Die Verbannung wurde jedoch 1954 aufgehoben. Lasmane blieb gleichwohl in dem Dorf Woiwosch in der Autonomen Republik der Komi, wo sie als Krankenschwester arbeitete. 1959 heiratete sie einen Geologen aus der Region.

Gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter kehrte Doroņina-Lasmane 1960 nach Lettland zurück. Dort gelang es ihr, den Kontakt zur Familie ihres Bruders wiederherzustellen, der nach Schweden emigriert war. Sie organisierte den Schmuggel von Samisdat- und Tamisdat-Veröffentlichungen und engagierte sich aktiv bei deren Weiterverbreitung im Land. Bis 1969 arbeitete sie als Ökonomin im Kulturministerium der Lettischen Sowjetrepublik. Nach dem Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei verurteilte sie diese Invasion öffentlich, woraufhin sie ihren Posten im Ministerium verlor. Fortan arbeitete sie als Ökonomin im Möbelwerk „Riga“.

Am 3. August 1970 wurde Doroņina-Lasmane erneut verhaftet. Man warf ihr die Lagerung und Weiterverbreitung von Werken Andrei Amalriks und Alexander Solschenizyns vor. Am 29. Dezember 1970 verurteilte sie das Oberste Gericht der Lettischen Sozialistische Sowjetrepublik (LSSR) nach Artikel 182, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der LSSR (entspricht Artikel 190, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der RSFSR) zu zwei Jahren Lagerhaft, die sie in einer Strafkolonie für Frauen in Riga verbüßte.

Nach ihrer Entlassung nahm sie ihre Kontakte zu lettischen Dissidenten wieder auf. Sie schloss sich der „Aktion Licht“ an, die von dem Baptistenpastor Paulis Kļaviņša ins Leben gerufen worden war und sich für politische Häftlinge und für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzte.

Am 6. Januar 1983 wurde Doroņina-Lasmane zum dritten Mal verhaftet. Dieses Mal wegen der Verbreitung von ausländischen Filmen und von Fragebögen zur Erstellung eines Informationsmaterials unter dem Titel „Lettische Deportations- und Mordopfer während der Sowjetherrschaft seit 1940“. Außerdem wurde ihr vorgeworfen, westliche Rundfunksendungen mitgeschnitten zu haben, um diese als sogenannte antisowjetische Agitation und Propaganda zu verwenden. Nicht zuletzt habe sie Samisdat- und Tamisdatveröffentlichungen weiterverbreitet, darunter Romane von Anšlavs Eglītis und die historische Dokumentation „Pamjat‘“.

Am 11. August verurteilte das Oberste Gericht der LSSR Doroņina-Lasmane nach Artikel 65, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der LSSR (entspricht Artikel 70, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der RSFSR) zu fünf Jahren Lagerhaft und drei Jahren Verbannung. Die Strafe verbüßte sie in den mordwinischen Lagern, wo sie an Widerstandsaktionen teilnahm. Auf den Vorschlag der Behörden, sie solle Gnadengesuch einreichen, antwortete sie am 6. März 1984 mit dem Verzicht auf die sowjetische Staatsbürgerschaft. Damit protestierte sie gleichzeitig gegen einen verleumderischen Pressebeitrag, der zu jener Zeit erschienen war.

Am 25. Dezember 1986, ein Jahr vor dem ursprünglichen Ende der Lagerhaft, wurde Doroņina-Lasmane aufgrund eines Dekrets des Obersten Sowjets der Lettischen SSR begnadigt. Im Mai 1987 kehrte sie nach Lettland heim. Dort wurde sie im Oktober desselben Jahres Mitarbeiterin der Redaktion der Untergrundzeitschrift „Aukselis“ (Morgenstern), der ersten lettischen Zeitschrift seit 1934, die nicht der Zensur unterlag.

Nach dem Ende der Sowjetunion und der Unabhängigkeit Lettlands arbeitete sie ab 1993 für das Dokumentationszentrum für die Folgen des Totalitarismus beim Büro für den Schutz der Verfassung der Republik Lettland. Für ihren Einsatz im Kampf für die Menschenrechte wurde sie am 7. November 1994 mit dem Drei-Sterne-Orden 5. Ranges ausgezeichnet. Sie lehnte jedoch die Entgegennahme der Auszeichnung ab, da diese auch ehemaligen KGB-Agenten verliehen worden war. Am 25. November 1999 wurde sie offiziell als Aktivistin der Nationalen Widerstandsbewegung anerkannt.

Bis heute lebt Lidija Doroņina-Lasmane in Riga.

Zinta Abola
Aus dem Polnischen von Gero Lietz
Letzte Aktualisierung 08/17