Biologe, Menschenrechtsaktivist, Autor und Verbreiter des Samisdat, politischer Häftling; in den 90er Jahren Mitglied des estnischen Parlaments.

Niklus wurde 1934 in einer Lehrerfamilie in Tartu (Dorpat) geboren. Dort besuchte er die Höhere Schule und studierte 1953–57 an der Universität Tartu Biologie mit dem Schwerpunkt auf Ornithologie. Nach dem Abschluss des Studiums war er als Übersetzer wissenschaftlicher Literatur tätig.

Zusammen mit seinem Freund, dem Studenten Vell Pällin, fotografierte er Stationen von Störsendern, die gegen die Ausstrahlung westlicher Rundfunksender (zum Beispiel Radio Freies Europa) eingesetzt wurden. Die Bilder schmuggelte er mithilfe von ausländischen Besuchern in den Westen, wo sie veröffentlicht wurden. In einem Brief formulierte er seine Kritik an der sowjetischen Wirklichkeit und übermittelte diesen an die „Stimme Amerikas“ (Voice of America). Am 21. August 1958 wurde er verhaftet; kurz danach wurde auch Vell Pällin festgenommen.

Am 15. Januar 1959 verurteilte ihn das Oberste Gericht der Estnischen SSR nach Artikel 58, Paragraf 4 Strafgesetzbuch der RSFSR wegen sogenannter „Betätigung im Dienste der internationalen Bourgeoisie“ und nach Artikel 58, Paragraf 10 Strafgesetzbuch der RSFSR zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und zu drei Jahren Verbannung; Vell Pällin erhielt vier Jahre. Niklus verbüßte seine Strafe in den mordwinischen Lagern und in der sogenannten Wladimirowka, dem Zentralgefängnis der russischen Stadt Wladimir. Im Sommer 1966 wurde auf Beschluss des Obersten Gerichts der Estnischen SSR die Strafe auf sieben Jahre reduziert. Am 30. Juli 1966 kam Niklus frei. Er kehrte er nach Tartu zurück, durfte jedoch nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. 1966–71 verdiente er seinen Lebensunterhalt als Chauffeur, als Fahrdienstleiter und als Organist in der Kirche. Ab 1968 unterrichtete er Fremdsprachen.

Seine oppositionelle Tätigkeit setzte Niklus jedoch fort. Mit den Moskauer Dissidenten stand er in gutem Kontakt, besonders mit Natalja Gorbanewskaja, die öfters in Tartu war, aber auch mit Tatjana Welikanowa und Malwa Landa. Er informierte sie für die „Chronik der laufenden Ereignisse“ immer wieder über die Situation in Estland. Auch übersetzte er die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ins Estnische. 1974 schrieb er seine Erinnerungen an seinen Prozess nieder, die später im Samisdat publiziert wurden.

In den Jahren 1977 bis 1980 unterzeichnete Niklus zahlreiche Protestschreiben: den Baltischen Appell vom 23. August 1979, die Petition gegen den Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan vom 17. Januar 1980, den Protest gegen die Verbannung Andrei Sacharows vom 3. Februar 1980 sowie Verteidigungsschriften für Aleksander Ginsburg und Juri Orlow Anfang 1977, für Viktoras Petkus am 14. und 20. November 1977 sowie für Tatjana Welikanowa, Gleb Jakunin und Antanas Terleckas im November 1979. Darüber hinaus knüpfte er enge Kontakte zu litauischen Dissidenten und verfasste einige Artikel über sie, unter anderem eine Reportage über den Prozess gegen Viktoras Petkus im August 1978.

Niklus war durch Miliz und KGB ständigen Repressionen wie Hausdurchsuchungen und Verhören ausgesetzt. Im Oktober 1976 (später noch einmal im März 1980) wurde er erneut verhaftet. Als er im Gefängnis in Hungerstreik trat, veröffentlichte die Litauische Helsinki-Gruppe am 23. Dezember 1976 eine Schrift zu seiner Verteidigung.

Wieder in Freiheit, wurde er im November 1979 von seiner Arbeitsstelle entlassen. Am 29. April 1980 verhaftete man ihn ein weiteres Mal. Nachdem er Kenntnis von der Anklage erhalten hatte, beschrieb er detailliert die staatlichen Rechtsverletzungen gegen seine Person. Am 8. Januar 1981 verurteilte ihn das Oberste Gericht der Estnischen SSR nach Artikel 68, Paragraf 2 Strafgesetzbuch der ESSR (siehe Artikel 70 Strafgesetzbuch der RSFSR) zu zehn Jahren Haft in einer Spezialkolonie und zu fünf Jahren Verbannung. Niklus und der mit ihm verurteilte Jüri Kukk bekannten sich nicht schuldig und weigerten sich, am Prozess teilzunehmen.

Die Strafe verbüßte Niklus dieses Mal in den Permer Lagern und im Gefängnis von Tschistopol in Russland. Er beteiligte sich an Hungerstreiks und Widerstandsaktionen und unterzeichnete Protestschreiben. Während seiner Lagerzeit trat er 1982 als ausländisches Mitglied der Ukrainischen Helsinki-Gruppe bei. Er wurde immer wieder dafür bestraft und 1983 für drei Jahre aus dem Lager verlegt und in ein Gefängnis gesperrt.

Im Juni und Juli 1988 kam es in Estland zu zahlreichen Protesten (Streiks, Versammlungen, Hungerstreiks), auf denen die Freilassung der politischen Gefangenen gefordert wurde, auch die von Mart-Olav Niklus. Dieser wurde schließlich am 8. Juli 1988 aus der Haft entlassen und 1990 vollkommen rehabilitiert.

Niklus betätigte sich aktiv für die Wiedererlangung der Unabhängigkeit Estlands und wurde Ehrenmitglied der Gruppe zur Öffentlichmachung des Hitler-Stalin-Paktes. 1990–92 war er Mitglied des Kongresses Estlands und des Estnischen Komitees sowie 1992–95 Abgeordneter des estnischen Parlaments.

Niklus gehört zahlreichen estnischen und internationalen Organisationen an, wie zum Beispiel dem Estnischen Naturschutzverein, dem Estnischen Ornithologischen Verein, dem Estnischen Verband ehemaliger politischer Häftlinge, der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte und anderen. 1990–92 war er zudem Vorsitzender der Estnischen Stiftung für den Naturschutz. 1996 wurde er für seinen Beitrag zur Befreiung Estlands mit dem Orden des Staatswappens II. Klasse ausgezeichnet. Außerdem erhielt er 1999 den litauischen Orden des Großfürsten Gedymin III. Grades. Heute lebt Niklus als Pensionär in Tartu.

Viktor Niitsoo
Aus dem Polnischen von Beata Kosmala und Markus Pieper
Letzte Aktualisierung: 07/15